Nachhaltigkeitsnachweis gemäß Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo)

Nachweis 1: „Biodegradable“

Was bedeutet das für dieses Produkt?

Dieses Produkt ist so konzipiert, dass es sich in der Umwelt unter bestimmten Bedingungen zersetzt. Da die Aussage „biologisch abbaubar“ laut EU-Recht präzisiert werden muss, finden Sie hier die exakten Bedingungen, Zeiträume und Testverfahren. Die durchgeführte Abbaubarkeitsprüfung entspricht den Vorgaben der europäischen Mikroplastikverordnung (EU) 2023/2055.

  • Prüfnorm / Testmethode: Getestet nach der internationalen Norm OECD 301
  • Prüfinstitut: Geprüft und bestätigt durch das unabhängige Institut Eurofins
  • Prüfberichtsnummer: 2025-753-2170
  • Einzuhaltender Grenzwert: Das Produkt baut sich unter den Testbedingungen innerhalb von 28 Tagen zu mindestens 60% ab.
  • Prüfergebnis: 65% nach 28 Tagen
  • Dokumenten-Download: Link zum Prüfbericht 2025-753-2170

Nachweis 2: „Made from Plants“

Was bedeutet das für dieses Produkt?

Wir setzen bei der Herstellung dieses Produkts weitestgehend auf nachwachsende Rohstoffe anstelle von fossilen Energieträgern (wie Erdöl). Um Greenwashing auszuschließen, legen wir den genauen pflanzlichen Anteil und dessen Herkunft offen:

Pflanzliche Rohstoffe:

  • Anteil pflanzlicher Rohstoffe: Dieses Produkt besteht zu 88% aus biobasierten (pflanzlichen) Kohlenstoff.
  • Verwendete Pflanzenarten: Hauptsächlich Eukalyptus aus zertifizierter Forstwirtschaft.

Prüfberichte:

  • Prüfnorm / Messmethode: Bestimmung des biobasierten Kohlenstoffgehalts mittels Radiokohlenstoffmethode nach ASTM D6866-24 Method B (AMS) TOC
  • Prüfinstitut: Beta Analytic, LLC
  • Prüfberichtsnummer: Beta-829456
  • Dokumenten-Download: Link zum Prüfbericht Beta-829456

Haben Sie Fragen? Für detaillierte Rückfragen zu unserer Lieferkette und unseren Umweltstandards erreichen Sie uns unter:

Deco Bioglitter® SPARKLE 60

Prüfbericht zur biologischen Abbaubarkeit (OECD 301F)

Deco Bioglitter® SPARKLE 60

Bericht zum Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff

Nachhaltigkeitsnachweis gemäß Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo)

Nachweis 1: „Biodegradable“

Was bedeutet das für dieses Produkt?

Dieses Produkt ist so konzipiert, dass es sich in der Umwelt unter bestimmten Bedingungen zersetzt. Da die Aussage „biologisch abbaubar“ laut EU-Recht präzisiert werden muss, finden Sie hier die exakten Bedingungen, Zeiträume und Testverfahren. Die durchgeführte Abbaubarkeitsprüfung entspricht den Vorgaben der europäischen Mikroplastikverordnung (EU) 2023/2055.

  • Prüfnorm / Testmethode: Getestet nach der internationalen Norm OECD 301
  • Prüfinstitut: Geprüft und bestätigt durch das unabhängige Institut Eurofins
  • Prüfberichtsnummer: 2025-753-5326
  • Einzuhaltender Grenzwert: Das Produkt baut sich unter den Testbedingungen innerhalb von 28 Tagen zu mindestens 60% ab.
  • Prüfergebnis: 73% nach 28 Tagen
  • Dokumenten-Download: Link zum Prüfbericht 2025-753-5326

Nachweis 2: „Made from Plants“

Was bedeutet das für dieses Produkt?

Wir setzen bei der Herstellung dieses Produkts weitestgehend auf nachwachsende Rohstoffe anstelle von fossilen Energieträgern (wie Erdöl). Um Greenwashing auszuschließen, legen wir den genauen pflanzlichen Anteil und dessen Herkunft offen:

Pflanzliche Rohstoffe:

  • Anteil pflanzlicher Rohstoffe: Dieses Produkt besteht zu 100% aus biobasierten (pflanzlichen) Kohlenstoff.
  • Verwendete Pflanzenarten: Hauptsächlich Eukalyptus aus zertifizierter Forstwirtschaft.

Prüfberichte:

  • Prüfnorm / Messmethode: Bestimmung des biobasierten Kohlenstoffgehalts mittels Radiokohlenstoffmethode nach ASTM D6866-24 Method B (AMS) TOC
  • Prüfinstitut: Beta Analytic, LLC
  • Prüfberichtsnummer: Beta-829455
  • Dokumenten-Download: Link zum Prüfbericht Beta-829455

Haben Sie Fragen? Für detaillierte Rückfragen zu unserer Lieferkette und unseren Umweltstandards erreichen Sie uns unter:

Deco Bioglitter® SPARKLE PF

Prüfbericht zur biologischen Abbaubarkeit (OECD 301F)

Deco Bioglitter® SPARKLE PF

Bericht zum Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff