AGB
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Sigmund Lindner GmbH
(Mit Übersendung dieser Bedingungen treten unsere früheren Bedingungen außer Kraft)
I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
II. Wirksamkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sigmund Lindner GmbH werden mit Auftragsbestätigung Bestandteil des Vertrages. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sigmund Lindner GmbH. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für die Sigmund Lindner GmbH auch dann unverbindlich, wenn die Sigmund Lindner GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
III. Vertragsschluss
1. Die Angebote der Sigmund Lindner GmbH sind freibleibend. Alle Veränderungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die die Schriftform abbedungen werden soll.
2. Falls Import- und Exportlizenzen oder Genehmigungen zum Geldumtausch oder ähnliche Genehmigungen für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, muss der Besteller, soweit nichts anderes im Vertrag vereinbart ist, alle Anstrengungen unternehmen, die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen rechtzeitig zu erhalten. Falls nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten, die vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses an zu laufen beginnt, die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen noch nicht erhalten werden konnten, kann die Sigmund Lindner GmbH von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall muss die Sigmund Lindner GmbH den Besteller schriftlich von ihrem Entschluss in Kenntnis setzen.
IV. Preise
1. Die von der Sigmund Lindner GmbH angegebenen Preise sind Nettopreise, die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Preise ergeben sich aus dem Angebot, bzw. den jeweils gültigen Preislisten. Die Sigmund Lindner GmbH hält sich an die schriftlich bestätigten Preise bis zum genannten Liefertermin, längstenfalls jedoch vier Monate gebunden. Bei Lieferungen, die danach erfolgen, gelten die bei der Sigmund Lindner GmbH am Tage der Lieferung gültigen Preise. Erklärt sich der Besteller mit diesen Preisen nicht einverstanden, so kann er innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung der Preise vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung
bedarf der Schriftform.
2. Der Mindestbestellwert beträgt, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist, 150,00 EURO.
3. Die Preise für die notwendige Verpackung ergeben sich ebenfalls aus den jeweils gültigen Preislisten der Sigmund Lindner GmbH.
V. Zahlung
1. Die Rechnungen der Sigmund Lindner GmbH sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die Sigmund Lindner GmbH berechtigt, ohne Verzugssetzung Verzugszinsen zu verlangen. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 8 % über dem Basiszinssatz, ist der Abnehmer ein Verbraucher, so beträgt er 5 % über dem Basiszinssatz. Im Falle einer Abschaffung eines Basiszinssatzes gilt dessen gesetzlich festgelegtes Nachfolgeinstrument. Fehlt eine gesetzliche Regelung, so gilt das Instrument, welches dem Basiszinssatz wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, soweit die Sigmund Lindner GmbH dem Besteller eine angemessene Frist zur Bewirkung seiner Leistung gesetzt hat. Dasselbe gilt für den Rücktritt vom Vertrage durch die Sigmund Lindner GmbH. Befindet sich der Besteller uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
2. Bei Zahlungen des Bestellers mit Wechseln gehen die hierdurch entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.
3. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbeziehungen abzutreten. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf folgendes Konto zu überweisen:
Baden-Württembergische Bank
Konto: 859 71 82
BLZ: 600 501 01
IBAN: DE53 6005 0101 0008 5971 82
BIC: SOLADEST600
Vl. Lieferung
1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Sigmund Lindner GmbH ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Die bestätigten Liefertermine betreffen grundsätzlich den Zeitpunkt der Versendung der Ware durch die Sigmund Lindner GmbH. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Wareneinganges beim Besteller an.
2. Gerät die Sigmund Lindner GmbH mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Lieferzeit verlängert sich im Falle von höherer Gewalt oder eines sonstigen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sigmund Lindner GmbH liegenden Umstandes, einschließlich eines Arbeitskampfes, um die Dauer dieses Ereignisses. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstanden sind. Bei einer unangemessen langen Verzögerung sind sowohl der Käufer als auch die Sigmund Lindner GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
6. Teillieferungen sind zulässig.
7. Bei Teillieferungen ist die Sigmund Lindner GmbH zu entsprechenden Teilrechnungen berechtigt.
8. Einfuhrzoll, Konsulatsgebühren und sonstige, aufgrund von Vorschriften des Bestimmungslandes erhobenen Abgaben und Gebühren, sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Preis inbegriffen. Ist der Einschluss derartiger Zölle, Gebühren oder Abgaben im Preis vereinbart, erhöht sich der vereinbarte Preis entsprechend, wenn sich die Sätze der Zölle, Gebühren oder Abgaben seit der Vereinbarung erhöht haben.
9. Die Sigmund Lindner GmbH ist nur verpflichtet, ausländische Verpackungs-, Wiege- und Zollvorschriften zu beachten, wenn der Besteller hierzu genaue Angaben schriftlich der Sigmund Lindner GmbH vorlegt.
VII. Versand
1. Alle Lieferungen, auch die Teillieferungen, die die Sigmund Lindner GmbH vornimmt, reisen auf Gefahr des Empfängers.
2. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über, jedoch ist die Sigmund Lindner GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte im Abschnitt „Gewährleistung“ entgegenzunehmen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Sigmund Lindner GmbH behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihr aus den Geschäftsverbindungen dem Käufer zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
2. Der Käufer ist zur Verarbeitung der gelieferten Ware und deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwirbt die Sigmund Lindner GmbH zur Sicherung ihrer Ansprüche Miteigentum, nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und der durch die Verarbeitung oder die Verbindung entstandenen Ware.
3. Der Käufer hat die Vorbehaltsware in Höhe ihres vollen Wertes gegen die üblichen Risiken zu versichern und gegebenenfalls unentgeltlich zu verwahren.
4. Sämtliche dem Käufer aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsansprüchen zustehenden Forderungen tritt er schon im Voraus an die Sigmund Lindner GmbH ab. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Auf das Verlangen der Sigmund Lindner GmbH hin hat der Käufer dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Sigmund Lindner GmbH nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder wird sie bei Ausführung von Werkaufträgen als Stoff verwendet, dann gilt die Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
5. Die Ermächtigung des Käufers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderung erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesem Falle ist die Sigmund Lindner GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen.
6. Übersteigt der Wert der Sigmund Lindner GmbH gegebenen Sicherheiten die Forderung der Sigmund Lindner GmbH insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Sigmund Lindner GmbH auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten, je nach Wahl der Sigmund Lindner GmbH, freizugeben.
7. Soweit die Gültigkeit dieses Eigentumsvorbehaltes nach den Landesgesetzen des Bestellers von besonderen Voraussetzungen oder Formvorschriften, insbesondere von einer Registrierung bei der zuständigen Stelle abhängt, wird der Besteller auf seine Kosten die Voraussetzungen und Formvorschriften für die Gültigkeit erfüllen.
IX. Gewährleistung
1. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung – soweit eine solche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist – erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 7 Tagen nach deren Feststellung schriftlich zu rügen.
2. Bei nicht form- und/oder nicht fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt.
3. Ist die Ware mangelhaft, so ist die Sigmund Lindner GmbH zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
4. Hat der Käufer eine falsche Ware bestellt, so bedarf die Rücknahme und Rücksendung der Zustimmung der Sigmund Lindner GmbH. Wird für zurückgenommene Ware eine Gutschrift erteilt, so werden von der Gutschrift 10 % Bearbeitungsgebühr in Abzug gebracht. Der Käufer hat sämtliche Transportkosten zu tragen.
5. 2 Jahre nach Auslieferung der Ware können Gewährleistungsansprüche nicht mehr erhoben werden.
6. Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt.
7. Weitere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Dies gilt darüber hinaus nicht, soweit es sich um einen vertragstypischen Schaden infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist Bayreuth.
2. Für den Fall, dass auch der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten für beide Parteien Bayreuth, wobei die Sigmund Lindner GmbH vorbehalten bleibt, Klage auch am allgemeinen Gerichtstand des Bestellers zu erheben.
3. Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Parteien bestimmt sich ausschließlich und vollumfänglich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XI. Salvatorische Klausel
1. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksamen Bestimmungen durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass von den Parteien unbeabsichtigte Lücken bestehen.
2. Vereinbaren die Vertragsparteien die Einbeziehung von internationalen Handelsklauseln (Incoterms) in ihre Verträge, und sollten diese Klauseln den Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen widersprechen, so gelten insoweit ausschließlich die internationalen
Handelsklauseln (Incoterms).
Gültig ab März 2025

